Hinweisgeberschutz

Interne Meldestelle

Hinweisgeberschutz und Whistleblowing: Wenn Sie uns etwas zu sagen haben

    Das Einhalten gesetzlicher Vorgaben, interner Regelungen und einer großen Anzahl von fachbezogenen Verhaltensgrundsätzen hat im Forschungsverbund Berlin.e.V. höchste Priorität. Die Reputation und der wissenschaftliche Erfolg unserer Forschungsinstitute setzt Integrität in jeder Hinsicht voraus. Um mögliches Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder der mit uns verbundenen Organisationen und Unternehmen zu entdecken und zu unterbinden, sind verschiedene interne und externe Kontrollmechanismen eingerichtet. Teil dieser Mechanisamen ist auch unser Hinweisgebersystem.

     

    Wer kann eine Meldung abgeben?

    Die Beschäftigten und alle mit unserer Arbeit verbundenen Personen können einfach, schnell und sicher mögliche Verstöße gegen bestimmte Gesetze oder sonstige Vorschriften melden.

     

    Wie kann eine Meldung abgegeben werden?

    Sie haben folgende Möglichkeiten, eine Meldung abzugeben:

    • telefonisch: 030 6392 3335
    • per E-Mail: boehnkefv-berlin.de
    • auf Wunsch können Sie sich auch persönlich mit einer unserer Vertrauenspersonen treffen
    • zeitnah wird für anonyme Meldungen auch ein Meldeportal eingerichtet

     

    Vertraulichkeit?

    Die ordnungsgemäße, unabhängige und schnelle Bearbeitung Ihrer Meldung ist über unsere Meldekanäle umfassend sichergestellt. Ihre Meldung wird über den gesamten Prozess streng vertraulich behandelt.

     

    Was passiert mit einer Meldung?

    Nach Eingang Ihrer Meldung verfahren wir wie folgt:

    • Bestätigung des Eingangs ihrer Meldung spätestens nach sieben Tagen (§ 17 Abs. 1 HinSchG)
    • Prüfung, ob Ihre Meldung in den sachlichen Anwendungsbereich passt (§ 2 HinSchG)
    • Prüfung, ob Ihr gemeldeter Verstoß stichhaltig ist
    • gegebenenfalls werden wir Sie um weitere Informationen bitten
    • Rückmeldung an die hinweisgebende Person (§ 17 Abs. 2 HinSchG)
    • Einleiten von geeigneten Folgemaßnahmen (je nach Meldung können das z.B. weitere interne Ermittlungen und Gespräche sein oder die Verweisung an eine andere zuständige Stelle innerhalb oder außerhalb des Forschungsverbundes Berlin e.V.)
    • Rückmeldung an Sie zu erfolgten oder geplanten Folgemaßnahmen sowie die Gründe dazu - spätestens nach drei Monaten (§ 17 Abs. 2 HinSchG)

     

    Weitere Meldestellen?

    Sie können sich direkt an folgende zentrale externe behördliche Meldestelle wenden:

    Kontakt

    Gemeinsame Verwaltung und alle Institute
    Martin Böhnke
    Tel. 030 6392 3335
    E-Mail boehnkefv-berlin.de